Transparente Kosten – Klare Ansage von Anfang an
Mandanten suchen oft erst dann den Weg zum Rechtsanwalt, wenn sie keine andere Wahl mehr sehen. Gerade in solchen Situationen ist Unsicherheit über die finanziellen Folgen ein zusätzlicher Belastungsfaktor. Die Hemmschwelle, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, steigt, wenn die Kostenfrage im Raum steht. Aus diesem Grund ist es mir besonders wichtig, volle Kostentransparenz zu gewährleisten – und zwar bereits vor Beginn der Zusammenarbeit. So wissen Sie von Anfang an, womit Sie rechnen können.
Ich lege Wert auf eine faire, nachvollziehbare und klare Preisgestaltung, die sich an Ihrem individuellen Bedarf orientiert. Dabei kombiniere ich hohe fachliche Qualität mit einem Vergütungsmodell, das für Sie planbar und transparent ist.
Erstberatung und außergerichtliche Beratung
Seit dem 01.07.2006 sind die früher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelten Gebühren für außergerichtliche Beratungen entfallen. An deren Stelle tritt eine individuelle Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant. Dadurch ist es möglich, maßgeschneiderte Konditionen zu vereinbaren, die sich an Art, Umfang und Schwierigkeit Ihres Anliegens orientieren.
- Erstberatungsgespräch (bis zu 60 Minuten): 190,– € zzgl. 19 % MwSt. (226,10 € inkl. MwSt.)
(abweichende Regelungen können beispielsweise im Kündigungsschutzverfahren gelten) - Vertiefte außergerichtliche Beratung – etwa die Erstellung eines schriftlichen Gutachtens oder einer umfassenden rechtlichen Analyse :
Stundensatz zwischen 190,– € und 250,– € zzgl. 19 % MwSt., abhängig von der Komplexität und dem erforderlichen Zeitaufwand.
Ihr Vorteil : Sie erhalten eine minutengenaue Abrechnung, aus der sich jede einzelne Tätigkeit präzise nachvollziehen lässt.
Ich nehme mir die Zeit, Ihnen im Vorfeld den voraussichtlichen Umfang der Tätigkeit zu erläutern, damit Sie die entstehenden Kosten einschätzen können.
Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Für viele gerichtliche Mandate wird die Abrechnung nach dem RVG vorgenommen. Dieses Gesetz sieht eine Abhängigkeit der Gebühren vom Streitwert oder von bestimmten Betragsgebühren vor. Da das RVG zahlreiche unterschiedliche Gebührentatbestände kennt, ist die exakte Vorhersage der Kosten in vielen Fällen nur eingeschränkt möglich.
Um Ihnen dennoch eine Orientierung zu geben, steht Ihnen auf meiner Website ein interaktiver Kostenrechner zur Verfügung. Mit Eingabe des Streitwertes erhalten Sie eine grobe, aber praxisnahe Einschätzung der zu erwartenden Anwalts- und Gerichtskosten.
Pauschalhonorar
Für klar umrissene Mandate mit überschaubarem Arbeitsaufwand biete ich Ihnen die Möglichkeit einer Pauschalhonorarvereinbarung an. Diese garantiert Ihnen absolute Planungssicherheit und schützt vor unvorhergesehenen Kostenentwicklungen.
Beispiele für Pauschalhonorare :
- Prüfung und Erstellung von Verträgen
- Standardisierte außergerichtliche Schreiben
- Vorab definierte Beratungsprojekte mit klarer Leistungsbeschreibung
Zeithonorar
Eine Zeithonorarvereinbarung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie regelmäßig kleinere Anfragen stellen, die jedoch komplex oder mit hohem Streitwert verbunden sind. Sie zahlen nur für den tatsächlichen Zeitaufwand – fair, transparent und nachvollziehbar.
- Monatliche Abrechnung mit detaillierter Aufstellung aller Tätigkeiten
- Flexibles Kostenlimit – monatlich oder für das Gesamtmandat
- Frühzeitige Benachrichtigung bei absehbarer Überschreitung des vereinbarten Budgets
Diese Form der Abrechnung ist besonders vorteilhaft, wenn Sie fortlaufend juristische Unterstützung benötigen, aber die volle Kostenkontrolle behalten wollen.
Hinweis : In vielen Fällen werden Anwaltskosten ganz oder teilweise von einer Rechtsschutzversicherung übernommen. Außerdem besteht in geeigneten Fällen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Ich prüfe für Sie gerne vorab, ob diese Optionen in Betracht kommen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind.