Das Mietrecht in Deutschland – Grundlagen und Beratungsschwerpunkte
Das Mietrecht ist ein zivilrechtliches Regelungsgebiet, das sich mit der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung von Sachen, insbesondere Wohnraum, befasst. Rechtsgrundlage bildet insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), ergänzt durch Spezialgesetze und Verordnungen, die insbesondere den sozialen Wohnungsbau betreffen.
Gesetzliche Grundlagen des Mietrechts
Die maßgeblichen Vorschriften sind :
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§§ 535 ff. BGB – Allgemeine Vorschriften über Mietverhältnisse
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§§ 549 ff. BGB – Besondere Vorschriften über Mietverhältnisse über Wohnraum
Für öffentlich geförderten Wohnraum gelten ergänzend u. a.:
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Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
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Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) – regelt u. a. die Wirtschaftlichkeitsberechnungen
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Neubaumietenverordnung (NMV) – gilt für Altregelungen, Neuanwendung nur eingeschränkt
Beratung für Vermieter
Ich vertrete Vermieter in sämtlichen rechtlichen Belangen rund um Mietverhältnisse, insbesondere bei :
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Zahlungsverzug und Kündigung unzuverlässiger Mieter
→ inkl. strategischer Nutzung des Urkundenprozesses gem. §§ 592 ff. ZPO -
Sonderkündigungsrechte gem. § 573a BGB
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Bekämpfung von Mietnomadentum
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Durchsetzung von Eigenbedarfskündigungen (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
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Rechtskonforme Geltendmachung von Mieterhöhungen (§§ 558 ff. BGB)
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Abwehr unberechtigter Mietminderungen
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Erstellung und Prüfung rechtssicherer Nebenkostenabrechnungen
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Vertragsgestaltung, Prüfung und Kündigung von Mietverträgen
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Kautionsansprüche (§ 551 BGB)
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Durchsetzung von Räumungsansprüchen und Zwangsvollstreckung
Beratung für Mieter
Ich vertrete Mieter in allen Fragen des Mietverhältnisses, u. a. in folgenden Konstellationen :
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Kündigungsausschluss und Kündigungsverzicht
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Sonderkündigungsrecht bei berechtigtem Interesse (§ 573c Abs. 1 BGB)
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Mietminderung bei Mängeln (§ 536 BGB)
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Eigenbedarfskündigungen
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Lärmbelästigung, Wohnflächenabweichung, unzulässige Modernisierung
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Anwendung der Sozialklausel (§ 574 BGB) bei drohendem Wohnungsverlust
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Vergleichsmietverfahren (§ 558 BGB) und Modernisierungszuschläge (§ 559 BGB)
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Vorauszahlungen und Abrechnungsprüfung (§ 556 BGB)
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Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden
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Kündigungen des Mietverhältnisses :
- ordentlich wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 2 BGB)
- außerordentlich wegen schwerwiegender Vertragsverletzungen (§ 543 BGB)
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Rückgabe der Mietsache :
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Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln
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Renovierungspflicht (BGH-Rechtsprechung berücksichtigen)
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Gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatz- oder Minderungsansprüchen