Zwangsversteigerung – rechtssichere Begleitung für Gläubiger, Schuldner und Käufer
Die Zwangsversteigerung ist ein staatlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung von Geldforderungen durch Zugriff auf das unbewegliche Vermögen des Schuldners. Dazu zählen insbesondere Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen, Teileigentum sowie grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht. Auch registrierte Flugzeuge und Schiffe unterliegen – vergleichbar mit Immobilien – dem Versteigerungsrecht.
Ziel der Zwangsversteigerung ist es, einen vollstreckbaren Titel durchzusetzen und eine offene Forderung durch den Verkauf der Immobilie zu begleichen.
Wann ist eine Zwangsversteigerung möglich ?
Ein Antrag auf Zwangsversteigerung kann sowohl auf einem dinglichen Recht (z. B. Grundschuld, Hypothek) als auch auf einem persönlichen Zahlungsanspruch basieren. In der Praxis ist die Verwertung aus einer erstrangigen Grundschuld besonders effizient, da sie vorrangig im Rang behandelt wird.
Ihre rechtliche Unterstützung im Zwangsversteigerungsverfahren
Ich begleite Sie kompetent, unabhängig davon, ob Sie Gläubiger, Schuldner oder Bieter sind :
Für Gläubiger :
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Komplette Durchführung der Zwangsversteigerung
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Antragstellung beim Amtsgericht
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Kommunikation mit dem Vollstreckungsgericht
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Wahrnehmung von Gläubigerrechten im Versteigerungstermin
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Strategie zur optimalen Forderungsrealisierung
Ziel : Schnelle und effektive Befriedigung Ihrer Forderung durch den Erlös aus der Immobilie
Für Schuldner :
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Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Zwangsversteigerung
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Rechtsmittel gegen unzulässige oder voreilige Vollstreckungsmaßnahmen
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Verhandlungsführung mit Gläubigern zur Vermeidung der Versteigerung
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Vertretung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (§§ 30 ff. ZVG)
Ziel : Schutz Ihres Eigentums, Wahrung Ihrer Rechte, ggf. Abwendung der Versteigerung
Für Kaufinteressenten :
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Beratung vor Abgabe eines Gebots
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Prüfung des Grundbuchs, des Verkehrswertgutachtens und der Verfahrensakten
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Aufklärung über Risiken (z. B. bestehende Mietverhältnisse, Widersprüche, Rückstände)
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Unterstützung nach dem Zuschlag – z. B. bei der Kündigung von Mietverhältnissen oder der Eintragung im Grundbuch
Wichtig : Wer im Versteigerungstermin ein Gebot abgibt, ist daran gebunden – viele Risiken lassen sich nur vorab erkennen und vermeiden !
Jetzt Beratung zur Zwangsversteigerung anfordern
Ob als Gläubiger zur Titeldurchsetzung, als Eigentümer zum Schutz vor Verlust oder als Investor mit Interesse am Erwerb einer Immobilie aus der Versteigerung :
Ich biete Ihnen fundierte, praxisnahe Rechtsberatung auf dem aktuellen Stand des Zwangsversteigerungsrechts.
Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch. Frühzeitige rechtliche Beratung spart Zeit, Geld – und oft Ihre Immobilie.