Zwangs­ver­stei­ge­rung – rechts­si­chere Beglei­tung für Gläu­bi­ger, Schuld­ner und Käufer

Die Zwangs­ver­stei­ge­rung ist ein staat­lich gere­gel­tes Ver­fah­ren zur Durch­set­zung von Geld­for­de­run­gen durch Zugriff auf das unbe­weg­li­che Ver­mö­gen des Schuld­ners. Dazu zäh­len ins­be­son­dere Grund­stü­cke, Häu­ser, Eigen­tums­woh­nun­gen, Teil­ei­gen­tum sowie grund­stücks­glei­che Rechte wie das Erb­bau­recht. Auch regis­trierte Flug­zeuge und Schiffe unter­lie­gen – ver­gleich­bar mit Immo­bi­lien – dem Versteigerungsrecht.

Ziel der Zwangs­ver­stei­ge­rung ist es, einen voll­streck­ba­ren Titel durch­zu­set­zen und eine offene For­de­rung durch den Ver­kauf der Immo­bi­lie zu begleichen.

Wann ist eine Zwangs­ver­stei­ge­rung möglich ?

Ein Antrag auf Zwangs­ver­stei­ge­rung kann sowohl auf einem ding­li­chen Recht (z. B. Grund­schuld, Hypo­thek) als auch auf einem per­sön­li­chen Zah­lungs­an­spruch basie­ren. In der Pra­xis ist die Ver­wer­tung aus einer erst­ran­gi­gen Grund­schuld beson­ders effi­zi­ent, da sie vor­ran­gig im Rang behan­delt wird.

Ihre recht­li­che Unter­stüt­zung im Zwangsversteigerungsverfahren

Ich begleite Sie kom­pe­tent, unab­hän­gig davon, ob Sie Gläu­bi­ger, Schuld­ner oder Bie­ter sind :

Für Gläu­bi­ger :

  • Kom­plette Durch­füh­rung der Zwangsversteigerung

  • Antrag­stel­lung beim Amtsgericht

  • Kom­mu­ni­ka­tion mit dem Vollstreckungsgericht

  • Wahr­neh­mung von Gläu­bi­ger­rech­ten im Versteigerungstermin

  • Stra­te­gie zur opti­ma­len Forderungsrealisierung

Ziel : Schnelle und effek­tive Befrie­di­gung Ihrer For­de­rung durch den Erlös aus der Immobilie

Für Schuld­ner :

  • Prü­fung der recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen der Zwangsversteigerung

  • Rechts­mit­tel gegen unzu­läs­sige oder vor­ei­lige Vollstreckungsmaßnahmen

  • Ver­hand­lungs­füh­rung mit Gläu­bi­gern zur Ver­mei­dung der Versteigerung

  • Ver­tre­tung im einst­wei­li­gen Rechts­schutz­ver­fah­ren (§§ 30 ff. ZVG)

Ziel : Schutz Ihres Eigen­tums, Wah­rung Ihrer Rechte, ggf. Abwen­dung der Versteigerung

Für Kauf­in­ter­es­sen­ten :

  • Bera­tung vor Abgabe eines Gebots

  • Prü­fung des Grund­buchs, des Ver­kehrs­wert­gut­ach­tens und der Verfahrensakten

  • Auf­klä­rung über Risi­ken (z. B. bestehende Miet­ver­hält­nisse, Wider­sprü­che, Rückstände)

  • Unter­stüt­zung nach dem Zuschlag – z. B. bei der Kün­di­gung von Miet­ver­hält­nis­sen oder der Ein­tra­gung im Grundbuch

Wich­tig : Wer im Ver­stei­ge­rungs­ter­min ein Gebot abgibt, ist daran gebun­den – viele Risi­ken las­sen sich nur vorab erken­nen und vermeiden !

Jetzt Bera­tung zur Zwangs­ver­stei­ge­rung anfordern

Ob als Gläu­bi­ger zur Titel­durch­set­zung, als Eigen­tü­mer zum Schutz vor Ver­lust oder als Inves­tor mit Inter­esse am Erwerb einer Immo­bi­lie aus der Ver­stei­ge­rung :
Ich biete Ihnen fun­dierte, pra­xis­nahe Rechts­be­ra­tung auf dem aktu­el­len Stand des Zwangsversteigerungsrechts.

Ver­ein­ba­ren Sie jetzt ein Erst­ge­spräch. Früh­zei­tige recht­li­che Bera­tung spart Zeit, Geld – und oft Ihre Immobilie.