Zwangsvollstreckung : Effizient. Rechtssicher. Zielorientiert.
Sie verfügen über einen Vollstreckungstitel – sei es durch Mahnbescheid, Urteil oder notarielle Urkunde – und möchten nun Ihre berechtigten Ansprüche gegen Ihren Schuldner konsequent und rechtssicher durchsetzen ? Oder liegt der letzte Vollstreckungsversuch bereits Monate oder Jahre zurück, obwohl Sie konkrete Hinweise darauf haben, dass der Schuldner mittlerweile wieder über pfändbares Einkommen oder Vermögen verfügt ?
Als spezialisierte Kanzlei im Bereich des zivilrechtlichen Forderungsmanagements und der Zwangsvollstreckung unterstütze ich Sie mit langjähriger Erfahrung, fundierter juristischer Expertise und einem strategisch durchdachten Maßnahmenplan. Dabei stehen Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Vordergrund.
Unsere Leistungen im Bereich Zwangsvollstreckung
Einleitung und Durchführung der Zwangsvollstreckung
- Einleitung von Mahnverfahren und gerichtlichen Klageverfahren
- Durchsetzung titulierten Forderungen aus Urteilen, Vollstreckungsbescheiden und Kostenfestsetzungsbeschlüssen
- Wiederaufnahme erfolgloser Altfälle bei veränderter Vermögenslage des Schuldners
- Erstellung und Zustellung aller erforderlichen Anträge und Schriftstücke, einschließlich Pfändungs- und Zustellungsaufträgen
- Strategische Beratung zur Wahl der effektivsten Vollstreckungsmittel
Vollstreckungsmaßnahmen im Überblick
Folgende Maßnahmen werden – je nach individueller Falllage – durch uns veranlasst :
- Aufspüren von Bankverbindungen durch Anfrage beim zentralen Vollstreckungsgericht oder Einsatz des Gerichtsvollziehers
- Kontopfändung & Lohnpfändung inkl. Pfändung von Sozialleistungen (§ 850c ZPO)
- Pfändung von :
- Lebensversicherungen und Renten
- Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
- Gesellschaftsanteilen (z. B. GmbH, GbR, OHG)
- Mietkautionen und sonstigen Sicherheiten
- Erbschaftsansprüchen und Pflichtteilsrechten
- Liefer- und Kaufpreisforderungen aus Handelsgeschäften
- Aktiendepots sowie Kryptowährungen (z. B. Bitcoin, Ethereum, Altcoins)
- Internetdomains und digitalen Assets
- Bankschließfachinhalten sowie deren Sicherstellung
- Kreditlinien und bestehenden Darlehensforderungen
- Taschengeldansprüchen innerhalb der Ehe bzw. des Familienverbunds
- Kraftfahrzeugen, Maschinen und Betriebsinventar
- Vorpfändung nach § 845 ZPO zur vorläufigen Sicherung offener Forderungen
- Drittschuldner-Zahlungsverbote gegenüber GEMA, VG Wort, Finanzamt, Versicherungsträgern etc.
- Eintragung und Verwaltung von Zwangshypotheken in das Grundbuch
- Einleitung von Zwangsversteigerungen und Bestellung der Zwangsverwaltung bei Immobilien
- Wohnungsdurchsuchung durch den Gerichtsvollzieher und Verwertung beweglicher Sachen
- Beantragung der Abgabe der Vermögensauskunft (§ 802c ZPO)
- Haftbefehl bei Verweigerung oder Fluchtabsicht (§ 802g ZPO)
- Nachverfolgung durch Schufa- und Melderegisterabfragen, Aufenthalts- und Vermögensermittlungen
Warum ein Rechtsanwalt – und kein Inkassobüro ?
Viele Gläubiger erwägen zunächst, ein Inkassobüro zu beauftragen – in der Hoffnung auf schnelle Ergebnisse. Doch diese Entscheidung birgt Risiken :
- Inkassokosten werden von den Gerichten häufig nicht als notwendige Rechtsverfolgungskosten anerkannt – Sie bleiben auf diesen Auslagen sitzen.
- Inkassodienstleister verlangen regelmäßig zusätzliche Erfolgsprovisionen, Fallannahmepauschalen oder laufende Bearbeitungsgebühren, die Ihre Rendite empfindlich schmälern können.
Im Gegensatz dazu gilt bei Beauftragung eines Anwalts :
- Die anwaltliche Vergütung ist gesetzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.
- Die Kosten sind voll erstattungsfähig, sobald sich der Schuldner in Verzug befindet (§ 91 ZPO).
- Sie erhalten eine rechtssichere Bearbeitung – inklusive Titulierung, Vollstreckung, Überwachung und Nachverfolgung.
Prozessfinanzierung bei hohen Forderungsbeträgen
Gerade bei hohen Streitwerten oder umfangreichen Verfahren stellt sich oft die Frage nach der Finanzierung. Zwar gehen Sie in Vorleistung für Gerichts- und Mahnkosten, jedoch, prüfen wir auf Wunsch die Möglichkeiten einer externen Prozessfinanzierung, eines Kostenvorschusses durch eine Rechtsschutzversicherung oder einer abgesicherten Kostenvereinbarung, wenn bereits ein vollstreckbarer Titel besteht.
Darüber hinaus bieten wir transparente Kostenmodelle, um Ihre wirtschaftlichen Risiken zu minimieren.
Ich bleibe für Sie am Ball – mit Ausdauer, Konsequenz und rechtlichem Durchsetzungsvermögen.
Ob es um klassische Lohnpfändung, digitale Vermögenswerte oder die Verwertung von Immobilien geht : Ich begleite Ihre Forderungsdurchsetzung bis zum tatsächlichen Zahlungseingang. Zielgerichtet, systematisch und mit Nachdruck.